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Körpernahe
Dienstleistungen

Körpernahe
Dienstleistungen

Hygiene-Audit nach IfSG & behördlichen Auflagen

Prüfung aller hygiene-relevanten Betriebsbereiche: Behandlungsräume, Arbeitsflächen, Instrumentenaufbewahrung, Abfallentsorgung und Personalhygiene.
  • Ziel: Eigenkontrolle und Vorbereitung auf behördliche Begehungen
  • Rechtsgrundlage: IfSG § 36, Hygieneverordnungen der Länder, TRBA 250, BGI 8687

Prüfung eingesetzter Desinfektionsmittel

Prüfung auf Wirkspektrum, Anwendung, Lagerung und Kennzeichnung – Empfehlungen nur bei Bedarf.
  • Ziel: geprüfte Mittel mit VAH- oder RKI-Listung
  • Rechtsgrundlage: Biozidverordnung, TRGS 510, TRBA 250

Prüfung vorhandener Hygienedokumente

Analyse und Anpassung vorhandener Pläne, Nachweise und Eigenkontrollformulare auf Vollständigkeit und Konformität.
  • Ziel: rechtssichere Dokumentation
  • Empfehlung: alle 1–2 Jahre prüfen

Erstellung von Hygiene- & Reinigungsplänen

Rechtssichere, individuell abgestimmte Pläne für Desinfektion, Flächenpflege, Schutzmaßnahmen, Reinigungsfrequenzen und Zuständigkeiten.
  • Ziel: schriftlicher Nachweis der Hygieneorganisation
  • Rechtsgrundlage: IfSG, Hygieneverordnungen, ArbSchG

Unterweisungen vor Ort

Schulung von Mitarbeitenden in Händehygiene, Schutzmaßnahmen, Desinfektion und Verhalten bei Zwischenfällen – direkt im Betrieb.
  • Ziel:Erfüllung gesetzlicher Unterweisungspflichten
  • Rechtsgrundlage: IfSG § 36, TRBA 250, Arbeitsschutzgesetz

Erstbegehung bei Neugründung oder Betreiberwechsel

Vorbereitung auf Erstabnahmen mit Maßnahmenprotokoll, Empfehlungen zur Raumaufteilung, Lagerung und Hygieneführung.
  • Ziel: Fehler vor der Kontrolle erkennen und vermeiden