Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HyCes GmbH
Stand: 15. Juli 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der HyCes GmbH (nachfolgend „HyCes“ genannt), insbesondere im Bereich Hygiene-Audits, Erstellung von Konzepten, Schulungen, Trinkwasser- und Lebensmittelprobenahmen sowie Beratungstätigkeiten. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich durch HyCes bestätigt wurden.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder durch ausdrückliche Annahme per E-Mail zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungen
HyCes erbringt die vereinbarten Dienstleistungen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Stand der Technik und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Es besteht kein Anspruch auf persönliche Leistungserbringung durch den Geschäftsführer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine Garantie für das Erreichen bestimmter Ergebnisse, behördlicher Anerkennungen oder Zertifizierungen wird ausdrücklich nicht übernommen. Beratungen erfolgen nach bestem Wissen, stellen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, kann sich die Leistungserbringung verzögern oder mit Mehraufwand verbunden sein, der gesondert berechnet wird. Der Kunde bleibt für die eigenverantwortliche Umsetzung von Maßnahmen verantwortlich.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist HyCes berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahngebühr von 7,50 Euro pro Mahnung zu verlangen.
6. Stornierungen und Terminverschiebungen
Stornierungen oder Terminverschiebungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen weniger als 48 Stunden vor Termin behält sich HyCes das Recht vor, bis zu 50 % des Honorars zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7. Fremdleistungen
HyCes ist berechtigt, geeignete Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit der Durchführung einzelner Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch auf Offenlegung der Bezugsquellen besteht nicht.
8. Nutzung von Drittsoftware
Wird durch den Auftraggeber Software zur Leistungserbringung vorgegeben oder bereitgestellt, erfolgt die Nutzung auf Risiko des Auftraggebers. HyCes haftet nicht für Fehlfunktionen oder Dokumentationsverluste, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
9. Subunternehmerverhältnisse (sofern zutreffend)
Sofern HyCes im Rahmen eines Subunternehmerverhältnisses tätig wird (z. B. im Auftrag von Ingenieurbüros, Institute oder vergleichbaren Auftraggebern), erfolgt die Leistungserbringung ausdrücklich im Namen und auf Weisung des Erstauftragnehmers. In diesem Fall besteht keine direkte vertragliche Beziehung zwischen HyCes und der besuchten Betriebsstätte. Sichtbare Kennzeichnungen (Logo, Fahrzeug, Kleidung) dienen der operativen Durchführung. Eine eigenständige Kommunikation oder Bewertung gegenüber der Betriebsstätte erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
10. Besondere Bedingungen für Probenahmen, Audits und Berichte
Probenahmen erfolgen gemäß geltender Normen durch HyCes oder beauftragte Partnerlabore. HyCes haftet nicht für Laborfehler oder Verzögerungen, sofern diese nicht von HyCes zu vertreten sind. Berichte dienen der internen Qualitätssicherung und stellen keine behördliche Bewertung dar.
11. Konzepterstellung
Die Erstellung von Hygiene- und Reinigungskonzepten erfolgt nach bestem Wissen. Eine Garantie für Umsetzung oder Anerkennung durch Dritte wird nicht übernommen. Die Haftung ist auf das vereinbarte Honorar, höchstens 10.000 € begrenzt.
12. Schulungen
Inhalte werden praxisnah und gewissenhaft vermittelt. HyCes haftet nicht für Folgeschäden, die aus der Anwendung resultieren.
13. Haftung
HyCes haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden und maximal 5.000 € je Schadensfall begrenzt. Weitergehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.
14. Urheberrecht
Alle von HyCes erstellten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
15. Datenschutz
HyCes verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Details ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung.
16. Elektronische Kommunikation
Die elektronische Übermittlung von Berichten, Dokumenten und Angeboten erfolgt auf Risiko des Empfängers. Für Datenverluste oder Manipulationen auf dem Übertragungsweg übernimmt HyCes keine Haftung.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Freising, sofern der Kunde Kaufmann ist.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
HyCes GmbH, Martin Hinz, Geschäftsführer
Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.