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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HyCes GmbH

Stand: 01.09.2025

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der HyCes GmbH (nachfolgend: „HyCes“) und ihren Kunden, soweit diese Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, HyCes stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von HyCes sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Annahme des Angebots durch den Kunden oder mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch HyCes zustande. Auch die Bestätigung per E-Mail genügt der Schriftform.

§ 3 Leistungen

(1) HyCes erbringt Beratungs-, Audit- und Hygienedienstleistungen nach den vertraglichen Vereinbarungen.

(2) Eine Garantie für bestimmte Ergebnisse, behördliche Anerkennungen oder Zertifizierungen wird nicht übernommen.

(3) HyCes handelt nicht als staatliche Behörde. Audits und Berichte von HyCes stellen keine amtlichen Überwachungsmaßnahmen dar.

(4) Der Leistungsumfang umfasst keine Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen; diese obliegt ausschließlich dem Betreiber.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, HyCes Zugang zu allen relevanten Betriebsräumen und Unterlagen zu gewähren.

(2) Der Kunde bleibt für die eigenverantwortliche Umsetzung sämtlicher Empfehlungen verantwortlich.

(3) Eine Haftung der HyCes GmbH für Schäden oder Folgeschäden, die aus einer unterlassenen Umsetzung resultieren, ist ausgeschlossen.

§ 5 Preise, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

(1) Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung; Zahlungsziel ist 10 Tage netto ab Rechnungsdatum.

(3) HyCes ist berechtigt, Preise mit einer Frist von drei Monaten schriftlich anzupassen. Dies gilt auch für bestehende Rahmenverträge, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Zusätzlich kann HyCes eine Mahnpauschale von 40,00 EUR erheben.

(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 6 Fremdleistungen / Subunternehmer

HyCes ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Subunternehmer zu bedienen. Vertragspartner des Kunden bleibt ausschließlich HyCes.

§ 7 Probenahmen und Laborleistungen

(1) Probenahmen erfolgen ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung.

(2) Abklatsch-, Tupfer- oder Trinkwasserproben werden, sofern erforderlich, gesondert berechnet.

(3) Die Kosten für Laboruntersuchungen sowie für Kurierdienste (z. B. GO! Express) werden direkt über das beauftragte Labor abgerechnet. HyCes übergibt die Proben ausschließlich an den Kurierdienst.

§ 8 Audits und Berichte

(1) Audits erfolgen in der Regel unangekündigt, sofern nicht abweichend vereinbart.

(2) Über jedes Audit wird ein Bericht erstellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt.

(3) Die Berichte dienen ausschließlich der internen Qualitätssicherung des Kunden.

(4) Die Verantwortung für die Umsetzung der im Bericht enthaltenen Empfehlungen verbleibt ausschließlich beim Betreiber. HyCes übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden aus einer unterlassenen Umsetzung.

§ 9 Ausfallregelung

Kann ein Audit oder eine Begehung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. Betrieb geschlossen, kein Zutritt), nicht durchgeführt werden, ist die vereinbarte Vergütung dennoch fällig.

§ 10 Vertraulichkeit

HyCes verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Auftragserfüllung zu verwenden.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Eine gesonderte Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

§ 12 Urheberrechte

Alle von HyCes erstellten Berichte, Dokumente, Checklisten oder Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von HyCes zulässig.

§ 13 Haftung

(1) HyCes haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HyCes nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftungshöchstgrenze beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Honorars für den jeweiligen Auftrag, höchstens jedoch 10.000 EUR pro Schadensfall.

(4) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.


§ 14 Höhere Gewalt

HyCes haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer, von HyCes nicht zu vertretender Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks oder vergleichbare Ereignisse).

§ 15 Verjährung

Ansprüche des Kunden aus dem Vertragsverhältnis verjähren innerhalb von 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (z. B. bei Vorsatz oder Arglist) bleiben unberührt.

§ 16 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort ist der Sitz von HyCes.

(2) Gerichtsstand ist Freising.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 18 Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.