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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HyCes GmbH

    Stand: 01.04.2026


    § 1 Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Dienstleistungen der HyCes GmbH im Bereich:

    • Hygieneberatung
    • Hygiene-Audits
    • Hygienische Sonderreinigungen und Desinfektionsmaßnahmen
    • Probenahmen (z. B. Trinkwasser, Lebensmittel)
    • Erstellung von Konzepten, Gefahrenanalysen und Dokumentationen
    • Schulungen
    • Kalibrierung / Plausibilitätsprüfung von Messmitteln

    Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

    Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


    § 2 Vertragsschluss

    Ein Vertrag kommt zustande durch:

    • schriftliche Annahme eines Angebots
    • Auftragserteilung (auch per E-Mail)
    • oder konkludentes Verhalten (z. B. Terminvereinbarung und Inanspruchnahme der Leistung)

    Mit Inanspruchnahme der Leistung gelten diese AGB als anerkannt.


    § 3 Art der Leistungen

    Die HyCes GmbH erbringt ausschließlich Dienstleistungen.

    Ein bestimmter Erfolg, insbesondere:

    • vollständige Dekontamination
    • Keimfreiheit
    • dauerhafte Schädlingsfreiheit
    • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Auftraggeber

    wird nicht geschuldet.

    Die Leistungen stellen stets eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Durchführung dar.


    § 4 Reinigungs- und Desinfektionsleistungen

    Hygienische Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen stellen grundsätzlich Teilmaßnahmen dar.

    Diese beziehen sich ausschließlich auf:

    • zugängliche
    • technisch bearbeitbare
    • tatsächlich behandelte Bereiche

    Eine vollständige Dekontamination oder Keimfreiheit kann insbesondere nicht gewährleistet werden bei:

    • baulichen Einschränkungen
    • technischen Anlagen und Hohlräumen
    • porösen oder beschädigten Materialien
    • nicht zugänglichen Bereichen

    Die Leistungen ersetzen insbesondere nicht:

    • bauliche Sanierung
    • technische Instandsetzung
    • Schädlingsbekämpfung

    Eine hygienische Freigabe im rechtlichen oder behördlichen Sinne wird nicht erteilt.


    § 5 Dokumentation und Berichte

    Die Erstellung von:

    • Gefahrenanalysen
    • Tätigkeitsberichten
    • Hygieneberichten
    • Konzepten

    erfolgt nach bestem Wissen und auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistung zugänglichen Informationen.

    Diese stellen:

    • keine gutachterliche Stellungnahme
    • keine behördliche Bewertung
    • keine Garantie für zukünftige Zustände

    dar.

    Die Dokumentation beschreibt ausschließlich den festgestellten Zustand zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.


    § 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    Der Auftraggeber ist verpflichtet:

    • vollständige und richtige Informationen bereitzustellen
    • Zugang zu allen relevanten Bereichen zu ermöglichen
    • notwendige Genehmigungen sicherzustellen

    Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung werden gesondert berechnet.


    § 7 Preise und Zahlungsbedingungen

    Es gelten die individuell vereinbarten Preise.

    Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

    Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung:

    • nach Zeitaufwand
    • zuzüglich Material- und Geräteeinsatz
    • sowie ggf. Zuschlägen (z. B. Nachtarbeit)

    Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.

    Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß § 288 BGB.


    § 8 Haftung

    Die HyCes GmbH haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf:

    • den Auftragswert
    • höchstens 10.000 € pro Schadensfall

    Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für:

    • verbleibende oder erneut auftretende Kontaminationen
    • Schäden aus nicht zugänglichen oder nicht bearbeiteten Bereichen
    • fehlerhafte Umsetzung von Empfehlungen durch den Auftraggeber
    • Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder entgangenen Gewinn

    Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


    § 9 Verantwortung des Auftraggebers

    Die Verantwortung für:

    • den weiteren Betrieb
    • die Umsetzung empfohlener Maßnahmen
    • die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

    liegt ausschließlich beim Auftraggeber.


    § 10 Subunternehmer

    Die HyCes GmbH ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen.


    § 11 Vertraulichkeit

    Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen sind vertraulich zu behandeln.

    Dokumente und Berichte dürfen nur mit Zustimmung der HyCes GmbH an Dritte weitergegeben werden.


    § 12 Datenschutz

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.

    Weitere Informationen unter:
    www.hyces.de/datenschutz

    § 13 Höhere Gewalt

    Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen ist die HyCes GmbH berechtigt:

    • Leistungen zu verschieben
    • oder vom Vertrag zurückzutreten

    Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.


    § 14 Verjährung

    Ansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten, außer bei Vorsatz oder Personenschäden.


    § 15 Gerichtsstand und Recht

    Es gilt deutsches Recht.

    Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der HyCes GmbH.


    § 16 Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.