Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HyCes GmbH
Stand: 01.04.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Dienstleistungen der HyCes GmbH im Bereich:
- Hygieneberatung
- Hygiene-Audits
- Hygienische Sonderreinigungen und Desinfektionsmaßnahmen
- Probenahmen (z. B. Trinkwasser, Lebensmittel)
- Erstellung von Konzepten, Gefahrenanalysen und Dokumentationen
- Schulungen
- Kalibrierung / Plausibilitätsprüfung von Messmitteln
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Annahme eines Angebots
- Auftragserteilung (auch per E-Mail)
- oder konkludentes Verhalten (z. B. Terminvereinbarung und Inanspruchnahme der Leistung)
Mit Inanspruchnahme der Leistung gelten diese AGB als anerkannt.
§ 3 Art der Leistungen
Die HyCes GmbH erbringt ausschließlich Dienstleistungen.
Ein bestimmter Erfolg, insbesondere:
- vollständige Dekontamination
- Keimfreiheit
- dauerhafte Schädlingsfreiheit
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Auftraggeber
wird nicht geschuldet.
Die Leistungen stellen stets eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Durchführung dar.
§ 4 Reinigungs- und Desinfektionsleistungen
Hygienische Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen stellen grundsätzlich Teilmaßnahmen dar.
Diese beziehen sich ausschließlich auf:
- zugängliche
- technisch bearbeitbare
- tatsächlich behandelte Bereiche
Eine vollständige Dekontamination oder Keimfreiheit kann insbesondere nicht gewährleistet werden bei:
- baulichen Einschränkungen
- technischen Anlagen und Hohlräumen
- porösen oder beschädigten Materialien
- nicht zugänglichen Bereichen
Die Leistungen ersetzen insbesondere nicht:
- bauliche Sanierung
- technische Instandsetzung
- Schädlingsbekämpfung
Eine hygienische Freigabe im rechtlichen oder behördlichen Sinne wird nicht erteilt.
§ 5 Dokumentation und Berichte
Die Erstellung von:
- Gefahrenanalysen
- Tätigkeitsberichten
- Hygieneberichten
- Konzepten
erfolgt nach bestem Wissen und auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistung zugänglichen Informationen.
Diese stellen:
- keine gutachterliche Stellungnahme
- keine behördliche Bewertung
- keine Garantie für zukünftige Zustände
dar.
Die Dokumentation beschreibt ausschließlich den festgestellten Zustand zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- vollständige und richtige Informationen bereitzustellen
- Zugang zu allen relevanten Bereichen zu ermöglichen
- notwendige Genehmigungen sicherzustellen
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung werden gesondert berechnet.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die individuell vereinbarten Preise.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung:
- nach Zeitaufwand
- zuzüglich Material- und Geräteeinsatz
- sowie ggf. Zuschlägen (z. B. Nachtarbeit)
Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß § 288 BGB.
§ 8 Haftung
Die HyCes GmbH haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf:
- den Auftragswert
- höchstens 10.000 € pro Schadensfall
Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für:
- verbleibende oder erneut auftretende Kontaminationen
- Schäden aus nicht zugänglichen oder nicht bearbeiteten Bereichen
- fehlerhafte Umsetzung von Empfehlungen durch den Auftraggeber
- Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder entgangenen Gewinn
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 9 Verantwortung des Auftraggebers
Die Verantwortung für:
- den weiteren Betrieb
- die Umsetzung empfohlener Maßnahmen
- die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
§ 10 Subunternehmer
Die HyCes GmbH ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen.
§ 11 Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen sind vertraulich zu behandeln.
Dokumente und Berichte dürfen nur mit Zustimmung der HyCes GmbH an Dritte weitergegeben werden.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
Weitere Informationen unter:
www.hyces.de/datenschutz
§ 13 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen ist die HyCes GmbH berechtigt:
- Leistungen zu verschieben
- oder vom Vertrag zurückzutreten
Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 14 Verjährung
Ansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten, außer bei Vorsatz oder Personenschäden.
§ 15 Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der HyCes GmbH.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.