Betriebliche Hygiene von A bis Z
Abfälle, Arbeitskleidung und Gefahrstoffe – drei unterschätzte Organisationsfaktoren
Bei Begehungen fällt mir immer wieder auf:
Die Desinfektionsmittel stehen bereit, die Flächen wirken sauber, die Abläufe erscheinen eingespielt. Und dennoch liegen die eigentlichen Schwachstellen nicht auf dem Tisch – sondern im System dahinter.
Abfälle werden „irgendwie“ entsorgt.
Arbeitskleidung wird „zu Hause gewaschen“.
Gefahrstoffe stehen „nur kurz“ neben Lebensmitteln.
Das sind keine Einzelfehler.
Das sind Organisationsfragen.
Abfälle – mehr als nur Entsorgung
Abfall wirkt banal. Ein Behälter, ein Deckel, regelmäßiges Leeren – erledigt.
Doch hygienisch betrachtet beginnt das Problem dort, wo Zuständigkeiten fehlen.
Wer trennt?
Wer kontrolliert?
Wer reinigt die Behälter?
Wo werden sie gelagert?
Und sind Transportwege klar von Lebensmitteln getrennt?
Nach § 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Verwertung. Gleichzeitig dürfen Abfälle keine Gefährdung für Mensch und Umwelt darstellen. Das klingt selbstverständlich – wird aber im Alltag häufig nicht systematisch geregelt.
Offene Abfalllager, verschmutzte Behälter oder fehlende Kennzeichnungen sind keine kosmetischen Mängel. Sie erhöhen das Risiko von Verletzungen, Schädlingsbefall und mikrobiologischer Belastung.
Die eigentliche Frage lautet nicht:
„Steht ein Mülleimer da?“
Sondern:
„Ist der Umgang mit Abfällen organisatorisch geregelt und dokumentiert?“
Arbeitskleidung – Verantwortung endet nicht an der Betriebstür
In vielen Betrieben kümmern sich Mitarbeitende selbst um ihre Arbeitskleidung. Praktisch, unkompliziert – aber nicht immer zulässig.
Sobald Arbeitskleidung mit gesundheitlich bedenklichen Stoffen oder biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommt, greifen klare Vorgaben. Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 500, Ziffer 6.4) verpflichtet Arbeitgeber dazu, sicherzustellen, dass verunreinigte Schutz- oder Arbeitskleidung nicht privat gereinigt wird.
Das ist kein Formalismus.
Es geht um Haftung und Arbeitsschutz.
Wer keine klar geregelte Versorgung mit sauberer Kleidung sicherstellt, verlagert Risiken in den privaten Bereich der Beschäftigten. Gleichzeitig entsteht ein Dokumentationsproblem: Ohne Struktur lässt sich im Ernstfall nicht nachweisen, dass Schutzmaßnahmen eingehalten wurden.
Beratungsrelevant ist daher nicht die Frage, wie oft gewaschen wird.
Sondern:
- Gibt es persönliche Zuordnung der Kleidung?
- Ist geregelt, wann gewechselt wird?
- Ist eine fachgerechte Reinigung sichergestellt?
- Wissen Mitarbeitende, wann ein sofortiger Wechsel erforderlich ist?
Arbeitskleidung ist kein Textilthema.
Sie ist Teil der Gefährdungsbeurteilung.
Gefahrstoffe – Hygiene endet nicht bei der Kennzeichnung
Gefahrstoffe sind in vielen Betrieben alltäglich: Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Entkalker oder Spezialchemikalien.
Die Risiken entstehen selten durch das Produkt selbst – sondern durch fehlende Struktur:
- Lagerung neben Lebensmitteln
- Umgefüllte, nicht gekennzeichnete Behälter
- Essen oder Trinken im Arbeitsbereich
- Verschüttete Reste, die „später“ beseitigt werden
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin weist regelmäßig darauf hin, dass mangelnde Arbeitsplatzhygiene zur Aufnahme von Gefahrstoffen über Hände oder Lebensmittel führen kann.
In der Praxis bedeutet das:
Gefahrstoffe müssen klar getrennt gelagert werden.
Arbeitsplätze müssen so organisiert sein, dass Kontaminationen ausgeschlossen sind.
Verschüttete Stoffe sind sofort zu beseitigen.
Und: Mitarbeitende benötigen ausreichend Zeit, um Aufgaben sicher auszuführen.
Zeitdruck ist einer der häufigsten Auslöser für Hygienemängel.
Wo Sicherheit nur funktioniert, wenn „gerade niemand drängelt“, ist das System falsch aufgestellt.
Drei Fragen an Verantwortliche
- Sind Zuständigkeiten für Abfall, Arbeitskleidung und Gefahrstoffe eindeutig geregelt – oder „macht das halt jemand“?
- Entsprechen die tatsächlichen Abläufe den schriftlichen Vorgaben?
- Könnten Sie bei einer Kontrolle oder einem Zwischenfall nachweisen, dass Organisation und Unterweisung wirksam sind?
Wenn eine dieser Fragen nicht eindeutig beantwortet werden kann, besteht kein Drama – aber Handlungsbedarf.
Fazit
Betriebliche Hygiene beginnt nicht beim Desinfektionsmittel und endet nicht beim Putzplan.
Sie zeigt sich dort, wo Organisation greift: bei klaren Zuständigkeiten, nachvollziehbaren Abläufen und dokumentierten Entscheidungen.
Abfälle, Arbeitskleidung und Gefahrstoffe wirken unspektakulär.
Gerade deshalb werden sie häufig unterschätzt.
Ein funktionierendes Hygienesystem erkennt man nicht an glänzenden Flächen, sondern an der Struktur dahinter.