Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HyCes GmbH
Stand: 15. Mai 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der HyCes GmbH (nachfolgend „HyCes“ genannt), insbesondere im Bereich Hygiene-Audits, Erstellung von Konzepten, Schulungen, Trinkwasser- und Lebensmittelprobenahmen sowie Beratungstätigkeiten. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich durch HyCes bestätigt wurden.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder durch ausdrückliche Annahme per E-Mail zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungen
HyCes erbringt die vereinbarten Dienstleistungen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Stand der Technik und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Es besteht kein Anspruch auf die persönliche Leistungserbringung durch den Geschäftsführer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Eine Garantie für das Erreichen bestimmter Ergebnisse, behördlicher Anerkennungen oder Zertifizierungen wird ausdrücklich nicht übernommen.
Die Bewertung und Durchführung erfolgen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Hygienevorschriften, insbesondere aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), relevanten DIN-Normen sowie branchenspezifischen Regelwerken.
Für mündliche oder schriftliche Beratungsleistungen außerhalb vertraglich geschuldeter Werkleistungen ist die Haftung auf maximal 5.000 € je Schadensfall beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, kann sich die Leistungserbringung verzögern oder mit Mehraufwand verbunden sein, der gesondert berechnet wird. Der Kunde bleibt für die eigenverantwortliche Umsetzung von Maßnahmen, insbesondere für die Beseitigung festgestellter Mängel oder behördlich geforderter Auflagen, selbst verantwortlich. HyCes übernimmt keine Verantwortung für die tatsächliche Durchführung oder Kontrolle dieser Maßnahmen. Festgestellte Mängel und Empfehlungen werden im Auditbericht nachvollziehbar dokumentiert. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Prüfung und Umsetzung der Inhalte.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist HyCes berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB sowie eine Mahngebühr in Höhe von 7,50 Euro pro Mahnung zu verlangen, insbesondere wenn die Mahnung per Einschreiben mit Rückschein erfolgt.
6. Stornierungen und Terminverschiebungen
Stornierungen oder Terminverschiebungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen weniger als 48 Stunden vor Termin behält sich HyCes das Recht vor, bis zu 50 % des vereinbarten Honorars zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Fremdleistungen und Offenlegung von Bezugsquellen
HyCes ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte – insbesondere Labore, Transportunternehmen, Speditionen oder Fachfirmen – im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu beauftragen. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe, Einsicht oder Offenlegung von Originalrechnungen, Einkaufspreisen oder internen Kalkulationsgrundlagen besteht nicht. Fremdleistungen gelten nicht als durchlaufende Posten, sondern sind Bestandteil der vertraglichen Haupt- oder Nebenleistung der HyCes GmbH und unterliegen deren eigenständiger Preisgestaltung.
8. Beratungsleistungen und rechtliche Hinweise
HyCes erbringt Beratungsleistungen nach bestem Wissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie einschlägiger gesetzlicher Vorgaben. Die Empfehlungen und Bewertungen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzen keine behördliche Einzelfallprüfung. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung des Kunden. Eine Haftung für etwaige behördliche Beanstandungen aufgrund unzureichender Umsetzung oder geänderter Vorschriften ist ausgeschlossen.
9. Besondere Bedingungen für Probenahmen, Prüfbescheinigungen und Audits
Probenahmen im Bereich Trinkwasser, Lebensmittel oder Oberflächen erfolgen gemäß den jeweils geltenden Normen und behördlichen Anforderungen. HyCes bedient sich hierfür qualifizierter Partnerlabore, die für die entsprechende Analytik akkreditiert sind. HyCes haftet nicht für Fehler, Ausfälle oder Verzögerungen, die im Rahmen der Laboruntersuchung entstehen, sofern diese nicht durch HyCes selbst verschuldet wurden. Temperaturmessgeräteprüfungen werden auf Wunsch durchgeführt und dokumentiert. Diese Prüfungen stellen keine amtliche Kalibrierung dar, sondern dienen der internen Qualitätssicherung und Plausibilitätskontrolle im Rahmen der Eigenüberwachung. Hygiene-Audits dienen der internen Dokumentation und stellen keine behördliche Genehmigung dar.
10. Besondere Bedingungen für die Erstellung von Konzepten (Werkleistungen)
Die Erstellung von Konzepten erfolgt nach bestem Wissen, HyCes übernimmt jedoch keine Garantie für die Umsetzung oder behördliche Anerkennung. Die Haftung ist auf das vereinbarte Honorar, maximal 10.000 Euro, beschränkt.
11. Besondere Bedingungen für Schulungen und Trainings
Inhalte von Schulungen werden nach bestem Wissen vermittelt. Die Umsetzung der Inhalte liegt in der Verantwortung des Kunden. HyCes übernimmt keine Haftung für Folgeschäden.
12. Leistungsstörungen durch Dritte oder höhere Gewalt
Verzögerungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt oder durch Dritte entstehen, berechtigen HyCes zur angemessenen Verlängerung der Fristen oder zum Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.
13. Urheberrechte / Nutzungsrechte
Alle durch HyCes erstellten Konzepte, Dokumentationen, Berichte und Schulungsunterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht vervielfältigt, verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Die Nutzung ist ausschließlich auf den vereinbarten Betrieb und Zweck beschränkt. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung durch Dritte ist untersagt.
14, Datenschutz
HyCes verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
15. Elektronische Kommunikation und Datensicherheit
HyCes übermittelt Berichte und Konzepte elektronisch. Eine Haftung für Verluste oder Manipulationen auf dem elektronischen Übertragungsweg ist ausgeschlossen.
16, Geltung bei elektronischer Kommunikation
Mit Auftragserteilung per E-Mail, Websiteformular oder mündlicher Bestätigung gelten diese AGB als verbindlich einbezogen. Der Kunde bestätigt mit Auftragserteilung, von den AGB Kenntnis genommen zu haben und sie als Vertragsbestandteil anzuerkennen.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der HyCes GmbH in Freising, sofern der Kunde Kaufmann ist. Es gilt deutsches Recht.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
HyCes GmbH Martin Hinz, Geschäftsführer
Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.