
Körpernahe
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Körpernahe
Dienstleistungen
Hygiene-Audit nach IfSG & behördlichen Auflagen
Prüfung aller hygiene-relevanten Betriebsbereiche: Behandlungsräume, Arbeitsflächen, Instrumentenaufbewahrung, Abfallentsorgung und Personalhygiene.
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Ziel: Eigenkontrolle und Vorbereitung auf behördliche Begehungen
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Rechtsgrundlage: IfSG § 36, Hygieneverordnungen der Länder, TRBA 250, BGI 8687
Prüfung eingesetzter Desinfektionsmittel
Prüfung auf Wirkspektrum, Anwendung, Lagerung und Kennzeichnung – Empfehlungen nur bei Bedarf.
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Ziel: geprüfte Mittel mit VAH- oder RKI-Listung
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Rechtsgrundlage: Biozidverordnung, TRGS 510, TRBA 250
Prüfung vorhandener Hygienedokumente
Analyse und Anpassung vorhandener Pläne, Nachweise und Eigenkontrollformulare auf Vollständigkeit und Konformität.
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Ziel: rechtssichere Dokumentation
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Empfehlung: alle 1–2 Jahre prüfen
Erstellung von Hygiene- & Reinigungsplänen
Rechtssichere, individuell abgestimmte Pläne für Desinfektion, Flächenpflege, Schutzmaßnahmen, Reinigungsfrequenzen und Zuständigkeiten.
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Ziel: schriftlicher Nachweis der Hygieneorganisation
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Rechtsgrundlage: IfSG, Hygieneverordnungen, ArbSchG
Unterweisungen vor Ort
Schulung von Mitarbeitenden in Händehygiene, Schutzmaßnahmen, Desinfektion und Verhalten bei Zwischenfällen – direkt im Betrieb.
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Ziel:Erfüllung gesetzlicher Unterweisungspflichten
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Rechtsgrundlage: IfSG § 36, TRBA 250, Arbeitsschutzgesetz
Erstbegehung bei Neugründung oder Betreiberwechsel
Vorbereitung auf Erstabnahmen mit Maßnahmenprotokoll, Empfehlungen zur Raumaufteilung, Lagerung und Hygieneführung.
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Ziel: Fehler vor der Kontrolle erkennen und vermeiden