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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HyCes GmbH

    Stand: 01.01.2026


    § 1 Geltungsbereich
    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der HyCes GmbH (nachfolgend „HyCes“) und ihren Kunden, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
    (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, HyCes stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.


    § 2 Vertragsschluss
    (1) Angebote von HyCes sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
    (2) Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform oder durch entsprechende Auftragsbestätigung durch HyCes zustande. Die Übermittlung per E-Mail genügt.


    § 3 Leistungsumfang
    (1) HyCes erbringt Beratungs-, Audit- und Hygienedienstleistungen gemäß der vertraglichen Vereinbarung.
    (2) Ein bestimmter Erfolg, eine behördliche Anerkennung oder eine Zertifizierung wird nicht geschuldet.
    (3) HyCes handelt nicht als staatliche oder kommunale Behörde. Sämtliche Audits, Berichte und Bewertungen stellen keine amtlichen Überwachungsmaßnahmen dar.
    (4) Die Umsetzung empfohlener Maßnahmen ist nicht Bestandteil der Leistung und obliegt ausschließlich dem Kunden.


    § 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
    (1) Der Kunde stellt HyCes alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
    (2) Der Kunde bleibt für die eigenverantwortliche Umsetzung sämtlicher Empfehlungen verantwortlich.
    (3) Eine Haftung der HyCes GmbH für Schäden oder Folgeschäden, die aus einer nicht oder verspätet erfolgten Umsetzung resultieren, ist ausgeschlossen.


    § 5 Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
    (1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
    (2) Rechnungen werden ausschließlich elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Der Kunde stellt sicher, dass diese E-Mail-Adresse aktuell ist und der Empfang elektronischer Rechnungen technisch möglich ist.
    (3) Rechnungen werden nach Leistungserbringung gestellt und sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
    (4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. HyCes ist berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR zu erheben.
    (5) Preisanpassungen sind nur bei längerfristigen Vertragsverhältnissen zulässig und bedürfen einer vorherigen Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens drei Monaten.
    (6) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


    § 6 Einsatz von Subunternehmern
    (1) HyCes ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer einzusetzen. Vertragspartner des Kunden bleibt ausschließlich HyCes.


    § 7 Probenahmen sowie Labor- und Kurierleistungen
    (1) Probenahmen erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Beauftragung.
    (2) Probenahmen sowie erforderliche Materialien werden gesondert berechnet.
    (3) Labor- und Kurierleistungen werden von HyCes im eigenen Namen bei externen Laboren beauftragt. Die Abrechnung der Laborleistungen erfolgt gegenüber HyCes; HyCes stellt die Kosten dem Kunden weiter. HyCes haftet nicht für Art, Umfang, Durchführung und Ergebnisse der Laboruntersuchungen. Die fachliche Verantwortung für die Laborleistung liegt ausschließlich beim jeweils beauftragten Labor.


    § 8 Audits und Berichte
    (1) Audits können unangekündigt erfolgen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
    (2) Über Audits wird ein Bericht erstellt und dem Kunden elektronisch zur Verfügung gestellt.
    (3) Die Berichte dienen ausschließlich der internen Verwendung des Kunden.


    § 8a Prüfung, Abnahme und Reklamation
    (1) Der Kunde ist verpflichtet, die von HyCes erbrachten Leistungen, Berichte und Unterlagen unverzüglich nach Übermittlung zu prüfen.
    (2) Etwaige Mängel oder Beanstandungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übermittlung der Leistung in Textform mitzuteilen.
    (3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.
    (4) Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen, sofern es sich nicht um verdeckte Mängel handelt, die auch bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren.


    § 9 Ausfallregelung
    (1) Kann eine Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. Betrieb geschlossen, kein Zutritt, fehlende Unterlagen), nicht durchgeführt werden, gilt die vereinbarte Vergütung als fällig.


    § 10 Vertraulichkeit
    (1) HyCes verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden.


    § 11 Datenschutz
    (1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Eine gesonderte Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.


    § 12 Urheberrechte
    (1) Alle von HyCes erstellten Berichte, Dokumente, Checklisten und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.


    § 13 Haftung
    (1) Die nachfolgenden Haftungsregelungen gelten für sämtliche vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche.
    (2) HyCes haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    (3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HyCes nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
    (4) Die Haftung ist je Schadensfall auf maximal 10.000 EUR begrenzt.
    (5) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.


    § 14 Höhere Gewalt
    (1) HyCes haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer, nicht zu vertretender Ereignisse.


    § 15 Verjährung
    (1) Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit gesetzlich zulässig.


    § 16 Gerichtsstand und Recht
    (1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freising.
    (2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


    § 17 Salvatorische Klausel
    (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


    § 18 Textform
    (1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Regelung.